Betriebskosten – Abrechnung muss rechtzeitig eingehen

Spätestens zwölf Monate nach Ende der Abrechnungsperiode muss der Vermieter eine Abrechnung über die Betriebskosten schicken. Lässt er diese Frist verstreichen oder versendet er die Abrechnung später an den Mieter, muss dieser die Nachforderungen nicht begleichen. Auch bei pünktlich eingetroffenen Zahlungsaufforderungen sollten Mieter aufmerksam hinsehen. Nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes ist jede zweite Abrechnung nämlich falsch. Der Mieter hat zur Prüfung der Unterlagen zwei bis vier Wochen Zeit, um eine Korrektur der Abrechnung einzufordern.