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Setzen Sie ab heute auf die starke Mietergemeinschaft in Baden, im Odenwald und im
Kreis Bergstraße, denn der Mieterverein Weinheim und Umgebung e.V. setzt sich für
Ihr Recht als Mieter ein und berät Sie umfassend zu Ihrem Anliegen. Mehr Infos hier
Erbenhaftung nach Tod des Mieters
Nach dem Gesetz wird nach dem Tod des alleinstehenden Mieters das Mietverhältnis
zwischen Vermieter und Erben des Verstorbenen fortgesetzt. Der Erbe ist dann berechtigt,
dass Mietverhältnis mit der gesetzlichen Kündigungsfrist zu kündigen. Der Bundesgerichtshof
(BGH VIII ZR 68/12) entschied jetzt, dass auch nach dem Tod des Mieters fällig werdende
Forderungen – gemeint sind die Mieten bis zum Ablauf der Kündigungsfrist – reine
Nachlassverbindlichkeiten sind. Folge ist, dass der Erbe seine Haftung hierfür auf
den Nachlass beschränken kann und er nicht zusätzlich bzw. daneben mit seinem persönlichen
Vermögen haftet.
Rollläden
Mieter haben das Recht auch nach 22.00 Uhr die Rollläden ihrer Wohnung herunter zu
lassen. Das gilt selbst dann, wenn sich ein Nachbar durch die Geräusche der Außenjalousien
gestört fühlt und behauptet, sein Kind würde hierdurch allabendlich aus dem Schlaf
gerissen. Das entschied beispielsweise das Amtsgericht Düsseldorf (55 C 7723/10).
Mietratgeber Spez
ial:
Schnee und Eis - Infos für Mieter
Die kalte Jahreszeit hat uns wieder und damit für Sie als Mieter es nicht rutschig
wird, haben wir für Sie alle nützlichen Infos zum Thema „Schnee und Eis - fegen und
streuen“ zusammengetragen. hier weiterlesen
V
orstand entlastet und wiedergewählt
Bei der diesjährigen Vollversammlung des Mieterverein Weinheim und Umgebung e.V.
wurde der amtierende Vorstand um Rechtsanwalt Thomas Geißler in seiner Arbeit gelobt
und in seiner gesamten Größe… lesen Sie hier weiter
Aktuelle Infos
Das erste Mal in seiner Amtszeit hat sich jetzt der für den Wohnungsbau zuständige
Minister, Dr. Peter Ramsauer, umfassend zu wohnungs-politischen … hier weiterlesen
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